Allgemeine Geschäftsbedingungen Küstencamp Rügen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wie kommt der Vertrag mit dem Campingplatz Küstencamp zustande (Angebotsbindungsfrist & Vertragsabschlssklausel) ?

Auf Anfrage des Kunden erstellt der Campingplatz Küstencamp ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages.
 An dieses Angebot ist der Campingplatz Küstencamp zehn Tage nach Eingang beim Kunden gebunden (Angebotsbindungsfrist).
 Durch die auf dem Angebot ausgewiesene Teil- oder Vollzahlung des Mieters auf das Angebot des Campingplatzes Küstencamp innerhalb der Angebotsbindungsfrist kommt der Mietvertrag zustande.
 Die Zahlung des Mieters stellt die Annahme des Angebots des Campingplatzes Küstencamp dar und begründet den Vertragsschluss.
 Erfolgt eine Zahlung des Gastes nicht innerhalb der Angebotsbindungsfrist, kommt kein Mietvertrag zustande.

a) Der Campingplatz Küstencamp ist – bezogen auf den jeweiligen Mietgegenstand (Ferienwohnung oder Stellplatz) – selbst Vermieter.
 Am Tag des Mietbeginns wird der Campingplatz Küstencamp dem Mieter den Mietgegenstand konkret bezeichnen.

b) Der Mietgegenstand wird tageweise oder wochenweise vermietet. Er ist bei Ende der Mietzeit zwischen 8.00 und 10.00 Uhr wieder zu verlassen, bei Stellplatzvermietung bis 11.00 Uhr.

c) Die öffentlich im Empfangsbereich des Campingplatzes Küstencamp ausgehängte Campordnung gilt und ist zu befolgen.
 Bei einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen die Campordnung steht dem Campingplatz Küstencamp nach erfolgter mündlicher Abmahnung ein Sonderkündigungsrecht zu.

2. Was gilt speziell für Ferienwohnungen ?

a) Der Mietgegenstand ist ausgestattet wie auf der Internetseite beschrieben. Die Nutzung des Mietgegenstandes ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet.

b) Schlüsselübergabe und Einweisung erfolgen vor Ort. Erforderliche Informationen erhält der Mieter rechtzeitig vor dem Mietbeginn. Bei Übergabe werden die Ausstattungsliste und der mängelfreie Zustand des Mietgegenstandes gemeinsam geprüft. Das Übergabedokument ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und gibt verbindlich den Zustand des Mietgegenstandes bei Mietbeginn wieder.

c) Der Mieter kann Bettwäsche und Handtücher gesondert anmieten. Die Anmietbarkeit von Kinderreisebett und Hochstuhl richtet sich nach der tatsächlichen Verfügbarkeit.
 Für eine Anmietung bedarf es einer Bestellung von Seiten des Mieters, spätestens 1 Woche
vor Mietbeginn.

d) Es ist nicht erlaubt, auf der Fläche, auf der sich der Mietgegenstand befindet, Zelte oder Wohnwagen aufzustellen. PKW sind auf der angewiesenen Parkfläche zu parken. Der Parkplatz für einen PKW ist im Mietzins enthalten.

e) Die Endreinigung des Mietobjekts wird durch den Vermieter vorgenommen. Der Mieter zahlt dazu eine Reinigungspauschale gemäß gültiger Preisliste*. In diesen Kosten ist nicht enthalten die Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende Verunreinigung wie z.B. liegen gebliebener Abwasch,
die Reinigung des Backofens, des Kochherdes, u. Ä. Dies wird dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

f) Bei Rückgabe des Mietgegenstandes werden der Zustand desselben und seine Ausstattung anhand einer Rückgabeliste zwischen dem Vermieter und dem Mieter überprüft.
 Die Rückgabeliste ist von beiden Parteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen und gibt für beide Seiten verbindlich den Zustand des Mietgegenstandes wieder. Verluste und Beschädigungen, die sich aus der Rückgabeliste ergeben, werden dem Mieter von dem Vermieter in Rechnung gestellt. Der Strom- und Wasserverbrauch ist im Mietzins enthalten.

g) Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

 

3. Was gilt speziell für Campingstellplätze ?

a) Die Einweisung erfolgt in der Regel durch den Vermieter vor Ort. Die erforderlichen Informationen erhält der Mieter rechtzeitig vor oder bei Mietbeginn.

b) PKW sind auf den angewiesenen Stellflächen zu parken. Es gilt die jeweils gültige Preisliste*.

c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den Stellplatz geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Es ist der Zustand wiederherzustellen, der bei Übergabe der Mietsache bestand.
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, den Zustand auf Kosten des Mieters wiederherzustellen.

d) Eine Nutzung mit Haustieren ist im kompletten Camp Areal gestattet. Das zu entrichtende Entgelt richtet sich nach der gültigen Preisliste*.

4. Erstattung des Mietzinses vor Nutzungsbeginn der Mietsache

a) Allgemeine Stornierungsgebühren
Nimmt der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn nicht in Empfang, wird er den Vermieter diesbezüglich sofort unterrichten. Mindestens wird dann bei Mietobjekten eine Stornierungsgebühr
von 80,00 Euro und bei Stellplätzen von 25,00 Euro fällig bzw. auf die folgenden Erstattungsgebühren angerechnet. Der Mieter schuldet der Vermieterin bei der Bekanntgabe 6 Wochen vor Mietbeginn 30 % des Mietzinses, 4 Wochen vor Mietbeginn 50 % des Mietzinses, 2 Wochen vor Mietbeginn den vollen Mietzins.

b) Sonderregelung bei Campingvollzahlern
Hat der Mieter eines Camping-Stellplatzes den gesamten Mietzins innerhalb von 10 Tagen nach Angebotsstellung gezahlt (Vollzahler), richtet sich im Falle der Nichtnutzung des Stellplatzes die Erstattung des Mietzinses nach den im Folgenden aufgeführten Erstattungsbedingungen des Vermieters:

Erstattungsumfang

Der Campingplatz Küstencamp leistet Erstattung gemäß (a) ff.:

– bei Nichtantritt des Urlaubs in Höhe des Mietzinses

– bei Abbruch des Urlaubs in Höhe des anteiligen Mietzinses

(a) Der Campingplatz Küstencamp leistet im Umfang von Ziffer (1) eine Erstattung, wenn infolge einer der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Mieters, dessen Ehegatten oder Lebenspartners, deren Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkindern oder Stiefeltern sowie Personen, die gemeinsam mit dem Mieter den Urlaub gebucht haben, nach der Buchung des Urlaubs zu erwarten ist oder der Antritt des Urlaubs oder dessen planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann.

Als wichtiger Grund wird angesehen:

– Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung

– Impfunverträglichkeit

– Schwangerschaft

– Erheblicher Schaden am Eigentum des Mieters infolge Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

– Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.

– Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch den Mieter, sofern diese Person bei der Buchung arbeitslos war und die Agentur für Arbeit dem Urlaub zugestimmt hat.

(b) Von der Erstattungssumme werden Bearbeitungskosten in Höhe von 25,00 EURO je Buchung abgezogen. Erfolgt eine Erstattung des Mietzinses mangels berechtigten Grundes nicht, richtet sich die
Höhe der Erstattung nach der unter 7. a) aufgelisteten Staffelung.

(2) Ausschlüsse der Erstattung


Der Campingplatz Küstencamp leistet keine Erstattung bei:

– Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen

– Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen Unruhen

– Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriff von hoher Hand

(a) Der Campingplatz Küstencamp leistet keine Erstattung, wenn der Mieter den Erstattungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.

(b) Bei grober Fahrlässigkeit ist der Campingplatz Küstencamp berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Mieters entsprechendem Verhältnis zu kürzen.

(3) Obliegenheit des Mieters im Erstattungsfall, Nichteinhaltung

(a) Der Mieter ist verpflichtet, dem Campingplatz Küstencamp den Eintritt des Erstattungsfalles unverzüglich mitzuteilen.

(b) Der Mieter hat jede sachdienliche Auskunft zu erteilen sowie alle erforderlichen Beweismittel
von sich aus zur Verfügung zu stellen, insbesondere das Formular „Ärztliche Bescheinigung zur Begründung der Reiseunfähigkeit“ und bei Tod eine Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen.

(c) Verletzt der Mieter eine der vorstehenden Obliegenheiten, so ist der Campingplatz Küstencamp von der Verpflichtung zur Erstattung frei, es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt der Campingplatz Küstencamp insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Erstattungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Campingplatz Küstencamp obliegenden Leistung gehabt hat.

8. Erstattung von Mietzins nach Nutzungsbeginn der Mietsache

Bricht der Mieter vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige Mietzins nicht erstattet. Lediglich die anteiligen Stromkosten sowie die anteilige Kurtaxe werden erstattet.
Für Campingvollzahler gilt Ziffer 7 b).

9. Verwendung der E-Mail-Adresse des Kunden

Wenn der Campingplatz Küstencamp im Zuge der Vertragsabwicklung die E-Mail-Adresse des Kunden erhalten hat, wird er diese zur gelegentlichen Übersendung von Informationen über ihre Angebote nutzen, wenn der Kunde dem nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch ist jederzeit per E-Mail an info@kuestencamp-ruegen.de oder auch postalisch möglich. Eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

10. Schriftformklausel

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen unwirksam werden. Dranske, Januar 2022 Campingplatz Küstencamp * Unsere aktuellen Preislisten sind jeweils im Internet unter www.kuestencamp-ruegen.de/preise als auch in der Rezeption allgemein zugänglich.